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Die Gesetzgebung über die Feiertage in Deutschland fällt in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Die jeweiligen Feiertagsgesetze schreiben sowohl die Feiertage als auch regionale Besonderheiten wie bspw. „Stille Tage“ fest. Zusammen mit allen Sonntagen sind die Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ verfassungsmäßig garantiert.