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Das Gaststättengesetz gilt für das Betreiben eines Gaststättengewerbes. Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet. Zudem muss der Betrieb entweder für bestimmte Personenkreise oder jeden zugänglich sein.