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Seit dem 1. September 2013 müssen Spielgeräteaufsteller ihre Sachkunde  nachweisen. Wer erstmalig ab dem 01.09.2013 einen Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Aufstellerlaubnis (§ 33 c GewO) stellt, muss an einem Unterrichtsverfahren einer IHK teilgenommen haben bzw. teilnehmen. Bei vor dem 01.09.2013 erteilten Allgemeinen Aufstellerlaubnissen muss diese Unterrichtung nicht nachgeholt werden.

Gemäß § 33 c Abs. 3 S. 4 GewO darf der Aufsteller mit der Aufstellung von Spielgeräten nur Personen beschäftigen, die an einem Unterrichtungsverfahren der IHK teilgenommen haben. Dies bedeutet, dass alle mit der Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beschäftigten Personen („Techniker“) an einem Unterrichtungsverfahren einer IHK teilnehmen müssen. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die schon  vor dem 1. September 2013 beim Aufsteller beschäftigt waren, unabhängig davon, ob der Aufsteller selbst einen Unterrichtungsnachweis erbringen muss oder nicht.

Reine Bürokräfte oder die Servicemitarbeiter sind dagegen nicht mit der Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit befasst und müssen daher am Unterrichtungsverfahren nicht teilnehmen.

Zuständig für die Sachkundeprüfungen sind die jeweiligen IHKs, wobei die Unterrichtungsnachweise ausdrücklich bundesweit Gültigkeit haben. Die Unterrichtungen für Niedersachsen führen die IHK Osnabrück (Region Osnabrück) sowie die IHK Hannover (Niedersachsen – außer Region Osnabrück – sowie Bremen und Bremerhaven).

IHK-Unterrichtung
Das Unterrichtungsverfahren findet in der IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, in der Regel von 13:00 – 18:00 Uhr, statt und umfasst Themen wie Jugend- und Spielerschutz, Spielhallenrecht der Länder Niedersachsen und Bremen, Gewerbeordnung und Spielverordnung.

Bitte beachten Sie:

  • Die Unterrichtung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Die Teilnehmer bestätigen mit Ihrer      Anmeldung, dass sie über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen, um der Unterrichtung uneingeschränkt folgen zu können. Die IHK Hannover behält sich vor, die deutschen Sprachkenntnisse zu prüfen, ggfs. auch unmittelbar vor dem Unterrichtungstermin.
  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
  • Rechtzeitiges Erscheinen ist unbedingt erforderlich, da sonst die Teilnahme an der Unterrichtung nicht bescheinigt werden kann.

 

Nachfolgend die Termine für 2019 und 2020:

IHK Hannover (jeweils 13-18 Uhr)

2019

  • 11. März 2019
  • 15. April 2019
  • 24. Juni 2019
  • 26. August 2019
  • 04. November 2019

2020

  • 20. Januar 2020
  • 16. März 2020
  • 18. Mai 2020
  • 29. Juni 2020
  • 21. September 2020
  • 16. November 2020

IHK Osnabrück (jeweils 6 Stunden)

2019

  • 19. Februar 2019
  • 28. Mai 2019
  • 10. September 2019
  • 10. Dezember 2019

Die Kosten belaufen sich sowohl bei der IHK Osnabrück als auch bei der IHK Hannover auf 150 € pro Teilnehmer.