Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Heinze – Partner der Kanzlei HEINZE LANGE v. SENDEN – unterstützt bereits seit vielen Jahren als Justiziar des Automatenverband Niedersachsen e.V. die Arbeit des Verbandes und betreut die rechtlichen Angelegenheiten der Mitglieder.

Er publiziert regelmäßig zu branchenspezifischen Rechtsthemen und ist ständiger Autor in der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG), der wistra (Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht) und der Branchenfachpresse Automatenmarkt und Games & Business. Prof. Dr. Heinze hat darüber hinaus bereits zahlreiche Gutachten zu branchenspezifischen Rechtsfragen erstellt.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Justiziar des Automatenverband Niedersachsen e.V. ist Prof. Dr. Heinze Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und Dozent verschiedener Seminaranbieter in Fortbildungsveranstaltungen des Gewerblichen Rechtschutzes für Rechtsanwälte. Er führt für die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover das gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtungsverfahren für Aufstellunternehmer gem. § 33c Abs. 2 Nr. 2 GewO durch. Er ist darüber hinaus seit vielen Jahren Lehrbeauftragter der Hochschule Weserbergland (HSW) und lehrt dort Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtschutz.

Sie erreichen Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinze wie folgt:

HEINZE LANGE v. SENDEN
Am Tiergarten 2
30559 Hannover
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Telefax: 0511 8074 08 3-3
E-Mail: kanzlei@hlvs.de
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Prof. Dr. Florian Heinze