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Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) ist zum 01.07.2012 in Kraft getreten. Ziel des Glücksspieländerungsstaatsvertrages ist es, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern, die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen und den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten.